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Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem „Pferdeservicemobil“ und dem Reitschüler oder dessen Erziehungsberechtigten.
Durchführung des Reitunterrichts
Der Reitunterricht wird nach Absprache mit dem Reitschüler oder dessen Erziehungsberechtigten erteilt. Der Reitschüler hat den Anweisungen des Reitlehrers Folge zu leisten. Bei groben Verstößen des Reitschülers kann die Unterrichtseinheit durch die Reitlehrerein vorzeitig beendet werden.
Das Reiten mit festen Schuhen ist Pflicht, minderjährige Schüler müssen zudem eine Reitkappe tragen (außer der Erziehungsberechtigte ist anwesend und erlaubt dies, die Reitlehrerin überträgt dann diesen Verantwortungsbereich auf die Eltern). Das Tragen einer Reitkappe und Reithandschuhen wird allen Reitschülern empfohlen!
Bei schlechtem Wetter oder sonstigen Einflüssen, die einen Reitunterricht zur angesetzten Zeit nicht zulassen, wird Theorieunterricht erteilt.
Zahlungsbedingungen
Das Entgelt ist vor der Reiteinheit zu entrichten.
Bei vereinbarten Reitstunden ist ein reduziertes Entgelt (70%) für die angesetzte Reiteinheit auch dann zu entrichten, wenn der Reitschüler nicht mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn die Reitstunde absagt (Anm.: Bitte telefonisch oder persönlich absagen!).
Bei Verhinderung der Reitlehrerein wird die Reitstunde nach Absprache nachgeholt.
Haftung
Die Reitlehrerin haftet nicht für persönliches Eigentum des Reitschülers. Der Reitschüler ist verpflichtet mit seinem (Reitbeteiligungs-) Pferd und dem Material sorgsam und schonend umzugehen, ansonsten kann eine sofortige Beendigung der Reiteinheit ausgesprochen werden. Die Reiteinheit ist trotzdem zu bezahlen. Bei unsachgemäßem Umgang des Reitschülers mit dem ihm zur Verfügung gestellten Material und daraus resultierenden, mutwillig herbeigeführten Schäden, kann Schadensersatz durch die Reitlehrerin geltend gemacht werden.
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